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BGH, 23.04.1963 - 1 StR 90/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1963, 1412
- MDR 1963, 694
- JR 1963, 304
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16
Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des …
Auch muss die Tat nicht im Herrschaftsbereich des Berechtigten seinen Ausgang nehmen; sie kann vielmehr auch an einem Kind begangen werden, das unbeaufsichtigt auf der Straße spielt (…vgl. BGH aaO, BGHSt 16, 58, 61 f.; Urteil vom 23. April 1963 - 1 StR 90/63, NJW 1963, 1412, 1413;… Krehl aaO Rn. 47;… Eser/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 235 Rn. 6). - OLG Hamm, 06.01.2003 - 2 Ws 436/02
Klageerzwingungsverfahren, Anforderungen an die Antragsbegründung, Darlegung der …
List kann durch Irreführung über die wahren Verhältnisse (BGHSt 1, 199) oder durch Ausnutzen der Unkenntnis von der wahren Sachlage sowie eines Irrtums (BGHSt 10, 376) gegenüber dem Minderjährigen selbst, den Sorgeberechtigten, Obhuts- und Mittelspersonen oder hilfsbereiten Dritten (BGHSt 16, 58, 62; BGH MDR 1962, 750; BGH NJW 1963, 1412) verwirklicht werden. - BGH, 05.05.1981 - 1 StR 487/80
Entführung einer Minderjährigen mit Willen der Entführten - Entziehung der …
Etwas anderes ist auch der zu § 235 StGB ergangenen Entscheidung BGH NJW 63, 1412 nicht zu entnehmen. - BGH, 01.10.1963 - 1 StR 333/63
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …
Die Feststellungen gestatten es daher, die Verurteilung aus § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB mit der vorerwähnten richtigen rechtlichen Begründung zu bestätigen (vgl. auch BGH NJW 1963, 1412, 1413 [BGH 23.04.1963 - 1 StR 90/63] am Ende). - BGH, 26.10.1972 - 4 StR 470/72
Tatbestand des § 48 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über das Auswanderungswesen (AuswG) …
Es trifft allerdings zu, daß diese Bestimmung das Sorgerecht der Eltern schützt (BGHSt 1, 364; BGH NJW 1963, 1412) und daß die Angeklagten gegenüber den Eltern der Mädchen keine List angewendet, nicht einmal mit ihnen in Berührung gestanden haben.